Physiotherapie - Praxis Kassel Jutta Minkler-Fischer | Krankengymnastik -- Fragen zu Krankengymnastik Hier einige Fragen, die häufig von Patienten gestellt werden:(Bitte klicken Sie auf die entsprechende Frage) |
Was ist der Unterschied zwischen Krankengymnastik und Physiotherapie?Ganz einfach. Es gibt keinen. Es sind zwei Namen für einen Beruf. International gab es bereits längere Zeit Physiotherapeuten. Nur in Deutschland (alte Bundesländer) war die Berufsbezeichnung Krankengymnastik per Gesetz festgelegt, da auch die Ausbildung zum Krankengymnast per Gesetz geregelt war. 1994 wurde das Gesetz geändert. Nun heißen auch in Deutschland die Krankengymnasten Physiotherapeuten und betreiben Physiotherapie. Somit erfolgte eine Anpassung an den allgemeinen Sprachgebrauch. |
Wann wird Krankengymnastik / Physiotherapie von den gesetzlichen Krankenkassen gezahlt?Nur wenn der Arzt eine Verordnung für Krankengymnastik/Physiotherapie ausgestellt hat, können die gesetzlichen Krankenkassen die entstehenden Kosten der jeweiligen Versicherten übernehmen. Das Rezept kann von einem Facharzt oder Hausarzt ausgestellt sein. Die seit 1. Juli 2004 geltenden Heilmittelrichtlinien, die von den Krankenkassen und dem Bundesausschuß der Ärzte erstellt wurden, regeln, welche Maßnahmen bezahlt werden oder auch nicht. Dieser Heilmittelkatalog gilt für alle gesetzlich versicherten Patienten und beinhaltet alle Heilmittel, die ein Arzt zu Lasten der Krankenkassen verordnen darf. Folgende Therapien werden gezahlt: - Krankengymnastik auch nach Bobath, Vojta und PNF
- manuelle Therapie (auch für Säuglinge und Kleinkinder)
- Kiefergelenktherapie
- klassische Massage
- Bindegewebsmassage
- manuelle Lymphdrainage
- Traktionsbehandlung
- Wärmetherapie z.B. in Form von Heißluft, Fango, Paraffin
- Kälteanwendungen (z.B. Eis)
- Elektrotherapie
- Ultraschall
- heiße Rolle
|
Wann kann der Patient Krankengymnastik / Physiotherapie erhalten?Nachdem der Arzt den Patient untersucht und eine Erkrankung oder Krankheit diagnostiziert hat, kann er physiotherapeutische/ krankengymnastische Maßnahmen verordnen. Je nach Untersuchungsbefund und Schweregrad der Erkrankung kann der Arzt Krankengymnastik, Massage oder eine andere Maßnahme verordnen. Bei komplexen Krankheitsbildern kann der Arzt auch mehrere Heilmittel gleichzeitig verordnen. Mit dem vom Arzt ausgestellten Rezept kann der Patient die verordneten Leistungen bei einem Krankengymnasten/Physiotherapeuten durchführen lassen. |
Zahlt die Krankenkasse physiotherapeutische Methoden zur Vorbeugung?Krankengymnastische/physiotherapeutische Präventionsleistungen können von den Ärzten nicht verordnet werden. Viele Krankenkassen bieten aber mittlerweile Zuzahlungen für vorbeugende Gruppentherapieleistungen, wie z. B. Rückenschule, Sturzprophylaxe oder auch Beckenbodenprävention an. Darüber hinaus gibt es noch eine Reihe anderer Leistungen, die Sie bei Ihrer jeweiligen Krankenkasse erfragen können. |
Wieviel Behandlungen werden von den Krankenkassen gezahlt?Der Heilmittelkatalog legt ganz genau fest, was und wie viel der Arzt „im Regelfall“ verordnen darf. Der Katalog sieht dafür meist 6 (manchmal auch 10) Anwendungen vor. Ist danach das Therapieziel nicht erreicht, kann der Arzt bis zu zwei Folgeverordnungen (manchmal auch darüber hinaus) ausstellen, wozu oft ein Therapiebericht des Krankengymnasten / Physiotherapeuten herangezogen wird. Bessern sich auch nach der maximalen Anzahl der Anwendungen die Beschwerden nicht, muss der Patient vor einem neuen „Regelfall“ (Ausstellung eines neuen Rezeptes) eine Pause von 12 Wochen einlegen. Der jeweilige Regelfall beruht immer auf ei und der gleichen Diagnose. Stellt sich im Behandlungsverlauf eine weitere Erkrankung bei dem Patient ein, erfolgt somit ein neuer Regelfall, der dann ebenso behandlungswürdig sein kann. Bei bestimmten schweren bzw. chronischen Diagnosen kann der Arzt eine Verordnung außerhalb des Regelfalls ausstellen. Grundsätzlich gilt jedoch, dass die physiotherapeutischen bzw. krankengymnastischen Anwendungen durch ein Budget gegrenzt werden. Für Verordnungen außerhalb des Regelfalls benötigt der Patient in den meisten Fällen eine Genehmigung seiner jeweiligen Krankenkasse. |
Gilt dies alles auch für Privatpatienten?Privatpatienten benötigen lediglich ein Rezept um physiotherapeutische/ /krankengymnastische Leistungen in Anspruch nehmen zu können. Zu Beginn der Behandlungen sollte der Patient mit seinem behandelnden Krankengymnast/Physiotherapeut einen Behandlungsvertrag erstellen. Nach Beendigung der Therapie erhält der Patient von seinem Therapeut eine Rechnung, die er dann bezahlen muss. Zusammen mit seinem Rezept reicht der Patient diese Rechnung bei seiner Krankenkasse ein, um somit seine Erstattung zu erhalten. |
| |
|
|