Wann wird Krankengymnastik / Physiotherapie von den gesetzlichen Krankenkassen gezahlt?

Nur wenn der Arzt eine Verordnung für Krankengymnastik/Physiotherapie ausgestellt hat, können die gesetzlichen Krankenkassen die entstehenden Kosten der jeweiligen Versicherten übernehmen. Das Rezept kann von einem Facharzt oder Hausarzt ausgestellt sein. Die seit 1. Juli 2004 geltenden Heilmittelrichtlinien, die von den Krankenkassen und dem Bundesausschuß der Ärzte erstellt wurden, regeln, welche Maßnahmen bezahlt werden oder auch nicht. Dieser Heilmittelkatalog  gilt für alle gesetzlich versicherten Patienten und beinhaltet alle Heilmittel, die ein Arzt zu Lasten der Krankenkassen verordnen darf.

Folgende Therapien werden gezahlt:
  • Krankengymnastik auch nach Bobath, Vojta und PNF
  • manuelle Therapie (auch für Säuglinge und Kleinkinder)
  • Kiefergelenktherapie
  • klassische Massage
  • Bindegewebsmassage
  • manuelle Lymphdrainage
  • Traktionsbehandlung
  • Wärmetherapie z.B. in Form von Heißluft, Fango, Paraffin
  • Kälteanwendungen (z.B. Eis)
  • Elektrotherapie
  • Ultraschall
  • heiße Rolle