Wieviel Behandlungen werden von den Krankenkassen gezahlt?

Der Heilmittelkatalog legt ganz genau fest, was und wie viel der Arzt „im Regelfall“ verordnen darf. Der Katalog sieht dafür meist 6  (manchmal auch 10) Anwendungen vor. Ist danach das Therapieziel nicht erreicht, kann der Arzt bis zu zwei Folgeverordnungen (manchmal auch darüber hinaus) ausstellen, wozu oft ein Therapiebericht des Krankengymnasten / Physiotherapeuten herangezogen wird.  Bessern sich auch nach der maximalen Anzahl der Anwendungen die Beschwerden nicht, muss der Patient vor einem neuen „Regelfall“ (Ausstellung eines neuen Rezeptes) eine Pause von 12 Wochen einlegen. Der jeweilige Regelfall beruht immer auf ei und der gleichen Diagnose. Stellt sich im Behandlungsverlauf eine weitere Erkrankung bei dem Patient ein, erfolgt somit ein neuer Regelfall, der dann ebenso behandlungswürdig sein kann. Bei bestimmten schweren bzw. chronischen Diagnosen kann der Arzt eine Verordnung außerhalb des Regelfalls ausstellen. Grundsätzlich gilt jedoch, dass die physiotherapeutischen bzw. krankengymnastischen Anwendungen durch ein Budget gegrenzt werden.
Für Verordnungen außerhalb des Regelfalls benötigt der Patient in den meisten Fällen eine Genehmigung seiner jeweiligen Krankenkasse.