Gilt dies alles auch für Privatpatienten?
Privatpatienten benötigen lediglich ein Rezept um physiotherapeutische/ /krankengymnastische Leistungen in Anspruch nehmen zu können. Zu Beginn der Behandlungen sollte der Patient mit seinem behandelnden Krankengymnast/Physiotherapeut einen Behandlungsvertrag erstellen. Nach Beendigung der Therapie erhält der Patient von seinem Therapeut eine Rechnung, die er dann bezahlen muss. Zusammen mit seinem Rezept reicht der Patient diese Rechnung bei seiner Krankenkasse ein, um somit seine Erstattung zu erhalten.